{"id":42,"date":"2018-11-20T21:52:57","date_gmt":"2018-11-20T21:52:57","guid":{"rendered":"http:\/\/jsg-vulkaneifel-manderscheid.de\/?page_id=42"},"modified":"2018-11-20T21:52:57","modified_gmt":"2018-11-20T21:52:57","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/sv-manderscheid.de\/?page_id=42","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1 align=\"center\">Satzung des SV \u201eVulkan\u201c Manderscheid<\/h1>\n<p><strong>\u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins<\/strong><br \/>\n(1) Der am 06.06.1964 in Manderscheid wiedergegr\u00fcndete Sportverein f\u00fchrt den Namen \u201eSV Vulkan Manderscheid\u201c. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e. V. und der einzelnen Landes- und Spitzenverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<br \/>\nDie Farben sind \u201eschwarz-rot-gelb\u201c. Der Verein hat seinen Sitz in Manderscheid. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Wittlich eingetragen. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassisch neutral.<br \/>\n(2) Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Gemeinn\u00fctzigkeitsverordnung vom 24.12.1953, und zwar insbesondere durch die Pflege des Amateursportes. Etwaige Gewinne d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder des Vereins erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei ihrem Ausscheiden oder bei Aufl\u00f6sung des Vereins erhalten die Mitglieder weder Entsch\u00e4digungen f\u00fcr den Verlust ihres Kapitalanteils noch den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sachleistungen zur\u00fcck.<br \/>\nEs darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<br \/>\n(3) Bei Bedarf k\u00f6nnen Vereins\u00e4mter im Rahmen der haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Dienstvertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung nach \u00a7 3 Nr. 26a EStG ausge\u00fcbt werden.<br \/>\nDie Entscheidung \u00fcber eine entgeltliche Vereinst\u00e4tigkeit trifft die Mitgliederversammlung. Gleiches gilt f\u00fcr die Vertragsinhalte und die Vertragsbeendigung.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 2 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche Person werden.<br \/>\n(2) Wer die Mitgliedschaft erwerben will, hat an den Vorstand ein schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gr\u00fcnde einer eventuellen Ablehnung mitzuteilen. Mit der Anmeldung und Aufnahme unterwirft sich jedes Mitglied den Bestimmungen dieser Satzung und den Vorschriften des Vereinsrechtes nach dem BGB.<br \/>\n(3) Der Eintritt in den Verein ist geb\u00fchrenfrei.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 3 Verlust der Mitgliedschaft<\/strong><br \/>\n(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt, Tod oder Ausschluss aus dem Verein. Die Austrittserkl\u00e4rung ist unter R\u00fcckgabe des Mitgliedsausweises schriftlich an den Vorstand zu richten. Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein sind bis zum Ablauf des laufenden Kalenderjahres zu erf\u00fcllen.<br \/>\n(2) Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zul\u00e4ssig.<br \/>\n(3) Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anh\u00f6rung, vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:<br \/>\na) wegen erheblicher Nichterf\u00fcllung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen oder grober Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins;<br \/>\nb) wegen Nichtzahlung von Beitr\u00e4gen trotz Aufforderung;<br \/>\nc) wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens;<br \/>\nd) wegen unehrenhafter Handlungen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 4 Ehrenmitgliedschaften<\/strong><br \/>\nPersonen, die sich um die Sache des Sports oder den Verein verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung unter Zustimmung von 2\/3 der erschienenen Mitglieder zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 5 Beitr\u00e4ge<\/strong><br \/>\nDer monatliche Mitgliedsbeitrag sowie au\u00dferordentliche Beitr\u00e4ge werden von der Mitgliederversammlung j\u00e4hrlich im voraus bestimmt.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 6 Stimmrecht und W\u00e4hlbarkeit<\/strong><br \/>\n(1) Stimmberechtigt sind alle Mitglieder vom 16. Lebensjahr an. J\u00fcngere Mitglieder<br \/>\nk\u00f6nnen an der Mitgliedsversammlung als G\u00e4ste teilnehmen.<br \/>\n(2) Bei der Wahl des Jugendleiters bzw. des stellvertretenden Jugendleiters haben<br \/>\nalle Mitglieder des Vereins vom 12. Lebensjahr an Stimmrecht.<br \/>\n(3) Der Jugendvertreter wird von der Jugendversammlung gew\u00e4hlt. Diese ist vom<br \/>\nJugendleiter einzuberufen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 7 Benutzung von Anlagen und Ger\u00e4ten<\/strong><br \/>\nDen Mitgliedern stehen die Anlagen und Ger\u00e4tschaften des Vereins zur Benutzung zur Verf\u00fcgung. Jedes Mitglied kann in allen Abteilungen des Vereins Sport treiben.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 8 Vereinsorgane<\/strong><br \/>\nOrgane des Vereins sind<br \/>\na) die Mitgliederversammlung<br \/>\nb) der Vorstand<\/p>\n<p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><br \/>\n(1) Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<br \/>\n(2) Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet jedes Jahr statt.<br \/>\n(3) Die Einberufung erfolgt unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorstand<br \/>\na) durch Ver\u00f6ffentlichung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Manderscheid und im Aushang des Vereinsaush\u00e4ngekasten oder<br \/>\nb) durch schriftliche Mitteilung an die Vereinsmitglieder.<br \/>\nZwischen der Einladung und dem Versammlungstermin m\u00fcssen mindestens 7 Kalendertage liegen<br \/>\n(4) Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Beschl\u00fcsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br \/>\nSatzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit einer Mehrheit von 2\/3 der erschienenen stimmberechtigten Mitgliedern beschlossen werden.<br \/>\n(5) \u00dcber Antr\u00e4ge, die nicht in der Tagesordnung verzeichnet sind, kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens zwei Tage vor der Versammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind.<br \/>\nDringlichkeitsantr\u00e4ge d\u00fcrfen nur behandelt werden, wenn die Mitgliederversammlung mit einer 2\/3 Mehrheit beschlie\u00dft, dass sie als Tagesordnungspunkte aufgenommen werden.<br \/>\nFalls ein anwesendes Mitglied geheime Abstimmung w\u00fcnscht, muss geheim abgestimmt werden. Die gefassten Beschl\u00fcsse sind zu protokollieren und durch den Protokollf\u00fchrer und den Vereinsvorsitzenden zu unterzeichnen.<br \/>\n(6) Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung wird auf Beschluss des Vorstandes einberufen. Der Vorstand ist zur Einberufung innerhalb einer Frist von 7 Tagen verpflichtet, wenn wenigstens \u00bc der stimmberechtigten Mitglieder sie beantragen.<br \/>\n(7) Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen neben der Jahreshauptversammlung je nach Bedarf einberufen werden, soweit dies im Vereinsinteresse erforderlich ist.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 10 Vereinsvorstand<\/strong><br \/>\n(1) Der Vereinsvorstand besteht aus:<br \/>\na) dem Vereinsvorsitzenden<br \/>\nb) der Schatzmeisterin<br \/>\nc) der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin<br \/>\nd) dem Pressewart<br \/>\ne) dem Abteilungsleiter Seniorenfu\u00dfball<br \/>\nf) dem Abteilungsleiter Jugendfu\u00dfball<br \/>\ng) der Abteilungsleiterin Freizeit- und Breitensport<br \/>\nh) dem Abteilungsleiter Veranstaltungen<br \/>\ni) dem Abteilungsleiter Vereinsheim<br \/>\nj) dem 1. Beisitzer (Vertreter AL Seniorenfu\u00dfball)<br \/>\nk) dem 2. Beisitzer (Vertreter AL Jugendfu\u00dfball)<br \/>\nl) dem 3. Beisitzer (Vertreterin AL Freizeit- und Breitensport)<br \/>\nm) dem 4. Beisitzer (Vertreter Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/in)<br \/>\nn) dem 5. Beisitzer (Sonderbeauftragter)<br \/>\n(2) Der Verein wird gerichtlich und au\u00dfergerichtlich (\u00a7 26 BGB) durch den Vereinsvorsitzenden, die Schatzmeisterin und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin vertreten. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverh\u00e4ltnis wird bestimmt, dass die Schatzmeisterin und die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin nur bei Verhinderung des Vereinsvorsitzenden zur Vertretung des Vereins berechtigt sind.<br \/>\n(3) Der Vorstand leitet den Verein. Der Vereinsvorsitzende beruft und leitet die Sitzungen des Vorstandes. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder drei Vorstandsmitglieder beantragen. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn die H\u00e4lfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist.<br \/>\nDie \u00dcbungsleiter und Betreuer der Seniorenmannschaften k\u00f6nnen mit beratender Stimme zu den Vorstandssitzungen hinzugezogen werden.<br \/>\nAufgaben des Vorstandes sind u. a.<br \/>\n(a) die Durchf\u00fchrung der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen<br \/>\n(b) die Bewilligung von Ausgaben<br \/>\n(c) die Aufnahme, den Ausschluss und die Bestrafung von Mitgliedern<br \/>\n(d) alle Entscheidungen, soweit die Vereinsinteressen ber\u00fchrt werden.<br \/>\n(4) Der Vereinsvorsitzende ist berechtigt, in besonderen F\u00e4llen auch andere Mitglieder zu erm\u00e4chtigen, an Sitzungen des Vorstandes mit beratender Stimme teilzunehmen.<br \/>\n(5) Der Schatzmeister tr\u00e4gt die Verantwortung f\u00fcr \u00a0die Kassengesch\u00e4fte. Auszahlungsanordnungen bed\u00fcrfen der Anweisung durch den Vereinsvorsitzenden. Der Schatzmeister hat den Vorstand laufend \u00fcber die Kassenlage zu unterrichten.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 11 Wahlen<\/strong><br \/>\nDie Mitglieder des Vorstandes sowie die Kassenpr\u00fcfer werden auf die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 12 Kassenpr\u00fcfung<\/strong><br \/>\nDie Kasse des Vereins ist in jedem Jahr durch zwei von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlte Kassenpr\u00fcfer zu pr\u00fcfen. Die Kassenpr\u00fcfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Pr\u00fcfungsbericht und beantragen bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Kassenwartes bzw. des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 13 Strafvorschriften<\/strong><br \/>\nWegen Versto\u00df gegen die Bestimmungen der Satzung ist der Vorstand berechtigt, folgende Strafen \u00fcber die Mitglieder zu verh\u00e4ngen:<br \/>\n(a) Geldstrafen bis zu 10,00 \u20ac<br \/>\n(b) Disqualifikation bis zu einem Jahr<br \/>\n(c) ein zeitlich unbegrenztes Verbot des Betretens und der Benutzung der Sportanlagen<br \/>\n(d) Ausschluss aus dem Verein<\/p>\n<p>Der Bescheid ist mit eingeschriebenem Brief zuzustellen.<\/p>\n<p><strong>\u00a7 14 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><br \/>\nDie Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Zur Aufl\u00f6sung ist eine \u00be Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Die Abstimmung \u00fcber die Aufl\u00f6sung ist namentlich vorzunehmen.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins f\u00e4llt sein Verm\u00f6gen an die Ortsgemeinde Manderscheid mit der Zweckbestimmung, dass das verwaltete Verm\u00f6gen bei Neugr\u00fcndung eines fu\u00dfballtreibenden Verein diesem zur Verf\u00fcgung gestellt wird und dieses Verm\u00f6gen f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke verwendet wird.<\/p>\n<p>54531 Manderscheid, den 13. April 2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des SV \u201eVulkan\u201c Manderscheid \u00a7 1 Name, Sitz und Zweck des Vereins (1) Der am 06.06.1964 in Manderscheid wiedergegr\u00fcndete Sportverein f\u00fchrt den Namen \u201eSV Vulkan Manderscheid\u201c. Er ist Mitglied des Sportbundes Rheinland e. V. und der einzelnen Landes- und Spitzenverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden. 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